Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Camping-Te-Koop.com
gelten für die Schaltung einer Anzeige auf www.camping-te-koop.com (Teil von Vodatent B.V.).

Vodatent B.V. (firmierend unter dem Namen "camping-te-koop.com")

Artikel 1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Vodatent B.V. und den zu ihrer Gruppe gehörenden Unternehmen oder Institutionen (im Folgenden "Vodatent B.V." genannt) und ihren Inserenten (im Folgenden "Inserent" genannt), die sich auf die von Vodatent B.V. für den Inserenten ausgeführten oder auszuführenden Tätigkeiten und/oder zu erbringenden Dienstleistungen beziehen. Zu den Rechtsverhältnissen gehören unter anderem die Angebote von Vodatent B.V. und die Verträge zwischen Vodatent B.V. und dem Inserenten sowie alle (Rechts-)Handlungen, die diesen Angeboten und Verträgen vorausgehen oder zu deren Ausführung führen.
  2. Bestehen Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung "im Geiste" dieser Bestimmungen vorzunehmen.
  3. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  4. Wenn Vodatent B.V. nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Vodatent B.V. in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.

Artikel 2: Kostenvoranschläge und Angebote

  1. Alle Angebote von Vodatent B.V. sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wenn keine Annahmefrist angegeben ist, können aus dem Angebot oder der Offerte keinerlei Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
  2. Vodatent B.V. kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Inserent vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Versprecher enthalten.
  3. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Vodatent B.V. nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 3 Vertragsdauer; Bedingungen für Ausführung, Gefahrübergang, Erfüllung und Änderung des Vertrags

  1. Der Vertrag zwischen Vodatent B.V. und dem Inserenten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  2. Der Inserent sorgt dafür, dass der Vodatent B.V. alle Daten, die die Vodatent B.V. als notwendig angibt oder von denen der Inserent vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten der Vodatent B.V. nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist die Vodatent B.V. berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Inserenten die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt erst, nachdem der Inserent der Vodatent B.V. die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Vodatent B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass die Vodatent B.V. sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Inserenten verlassen hat.
  3. Ohne in Verzug zu sein, kann Vodatent B.V. einen Antrag auf Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
  4. Kommt der Inserent seinen Verpflichtungen gegenüber der Vodatent B.V. nicht ordnungsgemäß nach, so haftet der Inserent für alle Schäden, die der Vodatent B.V. dadurch direkt oder indirekt entstehen.

Artikel 4: Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Abkommens

  1. Die Vodatent B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Inserent die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn der Vodatent B.V. nach Abschluss des Vertrages der Vodatent B.V. Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Inserent die Verpflichtungen nicht erfüllen wird, wenn der Inserent bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend erbracht wurde oder wenn die Vodatent B.V. aufgrund einer Verzögerung seitens des Inserenten nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
  2. Darüber hinaus ist Vodatent B.V. berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die Vodatent B.V. die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zumutbar machen.
  3. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen der Vodatent B.V. gegenüber dem Inserenten sofort fällig. Wenn Vodatent B.V. die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  4. Wenn Vodatent B.V. zu einer Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist sie in keiner Weise verpflichtet, die dadurch entstandenen Schäden und Kosten zu ersetzen.
  5. Wenn der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Gegenstände sowie die Kosten für deren Lieferung und die für die Ausführung des Vertrages reservierte Arbeitszeit dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  6. Der Inserent kann den Vertrag jederzeit kündigen (Anzeige entfernen). Es erfolgt keine Rückerstattung der Werbegebühr.

Artikel 5: Höhere Gewalt

  1. Vodatent B.V. ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Inserenten zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsaktes oder allgemein anerkannter Ansichten nicht zu vertreten hat.
  2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung, jede äußere Ursache verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Vodatent B.V. keinen Einfluss ausüben kann, die aber Vodatent B.V. daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen des Benutzers oder bei Dritten. Vodatent B.V. ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Vodatent B.V. seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Vodatent B.V. kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als einen Monat, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.

Artikel 6: Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt im Voraus, es sei denn, die Vodatent B.V. hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, und zwar in der von der Vodatent B.V. angegebenen Währung. Vodatent B.V. ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.
  2. Zahlt der Werbetreibende eine Rechnung nicht fristgerecht, gerät er von Rechts wegen in Verzug. Der Inserent schuldet dann Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Inserenten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
  3. Der Inserent kann ausdrücklich keine Rechte aus einem Vertrag ableiten, wenn eine fällige Zahlung nicht vollständig und rechtzeitig bei der Vodatent B.V. eingegangen ist.
  4. Die Rechnungen können im Benutzerbereich der Website eingesehen werden.

Artikel 7: Inhalt der Werbung

  1. Alles unterliegt der Akzeptanz.
  2. Der Auftraggeber sorgt für die Lieferung von geeignetem Material.
  3. Vodatent B.V. behält sich das Recht vor, (unerwünschte) Inhalte und/oder Anzeigen abzulehnen oder zu entfernen.
  4. Vodatent B.V. ist berechtigt, ggf. ohne vorherige Benachrichtigung des Inserenten, Änderungen oder Verbesserungen an den erstellten Bearbeitungen der vom Inserenten bereitgestellten Daten vorzunehmen.

Artikel 8: Garantien

  1. Das Online-Umfeld von www.camping-te-koop.com unterliegt einem ständigen Wandel. Vodatent B.V. kann keine Verkäufe, Aufrufe, Reaktionen oder Klicks garantieren. Vodatent B.V. haftet niemals für enttäuschende Ergebnisse oder Werbekampagnen.

Artikel 9. Haftung

  1. Wenn Vodatent B.V. haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
  2. Vodatent B.V. haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Vodatent B.V. sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Inserenten oder in dessen Namen verlassen hat.
  3. Sollte Vodatent B.V. für irgendeinen Schaden haftbar sein, so beschränkt sich die Haftung von Vodatent B.V. auf höchstens den Rechnungswert des Auftrags oder zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Vodatent B.V. haftet nur für direkte Schäden.
  5. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die für die Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens anfallen, sofern es sich bei der Feststellung um einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt, die angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung der Vodatent B.V. vertragsgemäß zu machen, sofern diese der Vodatent B.V. zuzurechnen sind, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens anfallen, sofern der Inserent nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Vodatent B.V. haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation.
  6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vodatent B.V. oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
  7. Vodatent B.V. haftet nicht für Abweichungen von den angegebenen Daten und/oder für Druck-, Schreib- und Informationsfehler auf der Website www.camping-te-koop.com, in Newslettern und/oder anderen Veröffentlichungen.

Artikel 10. Geistiges Eigentum

  1. Vodatent B.V. behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer geistiger Gesetze und Vorschriften zustehen. Vodatent B.V. hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrages erlangten Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen Vodatent B.V. beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn ein Schuldverhältnis ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.